EU-USA Datenschutzabkommen – der 3. Versuch tritt in Kraft
- von Ines Carina Enzenberger

Worin liegt das Problem des Datenschutzabkommens?
Das heißt: personenbezogene Daten von EU Bürger:innen können im Rahmen des neuen Abkommens an zertifizierte US-Unternehmen übermittelt werden, worauf US-Geheimdienste (unter Einhaltung von Regeln) begrenzten Zugriff haben.
Es bleibt der bittere Beigeschmack der Massenüberwachung, den auch die Vorgänger des aktuellen Abkommens (Safe Harbor und Privacy Shield) bereits hatten: Das US-Überwachungsrecht wurde nicht substantiell geändert und FISA 702 (Foreign Intelligence Surveillance Act) nicht reformiert, was von Datenschützer:innen in Europa stark kritisiert wird.
Max Schrems hat die Situation öffentlich kommentiert und von noyb wurden bereits Verfahrensoptionen vorbereitet, um das neue Abkommen erneut vor den EuGH (Europäischen Gerichtshof) zu bringen.
Demnach bleibt abzuwarten, ob der neue Angemessenheitsbeschluss einer Überprüfung durch den EuGH standhalten wird. Wann mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen ist, bleibt noch offen.
Die Österreichische Datenschutzbehörde hat den Angemessenheitsbeschluss für die Vereinigten Staaten detailliert ausgearbeitet und die Empfehlungen des EDSA (Europäische Datenschutzausschuss) angeführt.


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Demnach erfolgten für die meisten relevanten Tools unserer Kund:innen, wie z.B. Google Analytics oder Meta Pixel, die Anpassungen gemäß des Angemessenheitsbeschlusses.
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