Barrierefreiheitserklärung leicht gemacht: Anforderungen und Umsetzung mit WebDoc.

Barrierefreiheitserklärung leicht gemacht: Anforderungen und Umsetzung mit WebDoc.

08.05.2025

Erfahre, wie du eine rechtssichere und barrierefreie Erklärung nach dem BaFG erstellst. Mit WebDoc einfach und nachweisbar umsetzen – jetzt informieren!

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und die Barrierefreiheitserklärung: Ein kurzer Überblick

Mit dem neuen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), das ab dem 28. Juni 2025 in Kraft tritt, gibt es neue Pflichten und Anforderungen für Unternehmen. Mit dem BaFG wurde die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie RL (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (EAA) umgesetzt und ist anwendbar nach dem 28. Juni 2025. Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist die sogenannte Barrierefreiheitserklärung. 

Aber was genau ist das, und welche Anforderungen müssen dabei beachten werden? In diesem Blog-Artikel geben wir dir einen kurzen Überblick dazu und wie dich die Softwarelösung WebDoc (Digital Web Document) von Datareporter bei der Umsetzung unterstützen kann. 

Was ist die Barrierefreiheitserklärung?

Die Barrierefreiheitserklärung ist ein öffentlich zugängliches Dokument, das darüber informiert, wie barrierefrei Produkte oder Dienstleistungen sind. Sie soll Menschen mit Behinderungen transparent informieren und ihnen den Zugang erleichtern. Dabei muss die Erklärung selbst barrierefrei gestaltet sein – also so, dass sie für alle zugänglich ist, zum Beispiel durch Gebärdensprachvideos oder Screenreader-kompatible Formate. Die betroffene Organisation ist dazu angehalten, die Erklärung regelmäßig, mindestens einmal jährlich, zu überprüfen und zu aktualisieren.

Wer muss eine Barrierefreiheiterklärung bereit stellen? 

Die Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Barrierefreiheitserklärung hängt davon ab, ob deine Organisation eine öffentliche Einrichtung oder ein privater Anbieter ist und ob deine Dienstleistungen oder Produkte unter das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) fallen. Die Barrierefreiheitserklärung dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch als Instrument zur Förderung von Inklusion. 

Prüfe, ob deine Dienstleistungen oder Produkte unter das BaFG fallen. Wenn du davon betroffen bist, dann ist es wichtig, rechtzeitig eine Erklärung zu erstellen und zu veröffentlichen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und mögliche Sanktionen zu vermeiden.

In welchem Format und wo wird die Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht? 

Die Barrierefreiheitserklärung sollte auf der Startseite deiner Website leicht zugänglich sein und über jede Unterseite, beispielsweise in der Kopf- oder Fußzeile, erreichbar sein. Bei Apps ist es ideal, die Erklärung direkt in der App zu verlinken oder sie dort zur Verfügung zu stellen. 

Bildbeschreibung: Schritt für Schritt Anleitung, Veröffentlichung Barrierefreiheitersklärung mit WebDoc von Datareporter

💡Wir empfehlen dir, die Barrierefreiheitserklärung mit WebDoc als HTML-Inline auf deiner Website zu integrieren

  1. Erklärung erstellen: Starte mit deinem “Favoriten” und erstelle dein maßgeschneidertes WebDoc mit deinem eigenen Text für die Barrierefreiheitserklärung oder wähle die “Vorlage Barrierefreiheitserklärung” in DE und EN (bei Bedarf in allen Sprachen direkt in WebDoc übersetzen & veröffentlichen).

  2. Text konfigurieren: Nutze alle Vorteile von WebDoc und optimiere deine Texte mit benutzerdefinierten Variablen, um das volle Potenzial auszuschöpfen. 

  3. Erklärung veröffentlichen: Verwalte deine Barrierefreiheitserklärung an einem zentralen Ort und veröffentliche sie genau dort, wo du sie brauchst. 

Welche spezifischen inhaltlichen Anforderungen muss die Barrierefreiheitserklärung erfüllen?

Hier sind 5 zentrale Punkte: 

1 Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitskriterien

Es gibt drei beschreibende Bewertungen anhand derer du den Stand der Vereinbarkeit mit den geforderten Barrierefreiheitskriterien (Kriterien für Websites, Apps und Dokumente) in der Barrierefreiheiterklärung definieren musst: 

✔️ Vollständig vereinbar: Das bedeutet, dass alle Barrierefreiheitskriterien ausnahmslos erfüllt werden.

🙌 Teilweise vereinbar: Das bedeutet, dass mindestens die Hälfte der Barrierefreiheitskriterien erfüllt sind.

🛑  Nicht vereinbar: Das heißt, dass mehr als die Hälfte der Barrierefreiheitskriterien nicht erfüllt sind.

2 Unzulänglichkeiten dokumentieren

Überprüfe und teste (oder lasse dich durch externe Stellen auditieren), ob deine Website oder App gemäß der Barrierefreiheitskriterien den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Wenn im Rahmen der Analyse Barrieren gefunden werden, dann müssen diese in der Barrierefreiheitserklärung angeführt werden: 

  • Welche Bereiche sind nicht barrierefrei zugänglich? 

  • Welche Faktoren führen zu dieser Unzugänglichkeit? 

  • Sind barrierefreie zugängliche Alternativen geplant, usw.?

3 Erstellung und Grundlage

Achte bei der Erstellung deiner Barrierefreiheitserklärung darauf, dass du ein Erstellungsdatum angibst. Darüber hinaus ist es von größter Wichtigkeit, dass du dokumentierst auf welcher Grundlage du deine Erklärung erstellt hast: 

  • Hast du eine eigene Analyse durchgeführt? 

  • Wurde deine Website oder App durch Dritte geprüft bzw. auditiert?  

4 Ansprechpartner des Anbieters

Als Anbieter einer Website oder App bist du dazu verpflichtet, in der Barrierefreiheitserklärung eine Kontaktmöglichkeit anzuführen: 

  • An wen kann sich eine Person wenden, wenn sie auf Barrieren stößt und diese einmelden möchte?

  • Wie kann sie diese Stelle und/oder den Ansprechpartner erreichen, z.B. über ein Formular, direkt per E-Mail, etc.?

5 Beschwerdestelle (Österreich)

Führe in deiner Barrierefreiheitserklärung auch die Kontaktdaten der Österreichischen Beschwerdestelle an. Eine Person kann sich an die zuständige Beschwerdestelle wenden, wenn nach der Kontaktaufnahme mit dem Anbieter einer Website oder App kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden konnte. 

Updates und Nachweis deiner Barrierefreiheitserklärung per Mausklick erbringen

Als Anbieter einer Website oder App bist du dazu verpflichtet, deine Barrierefreiheitserklärung regelmäßig zu evaluieren und zu aktualisieren, mindestens einmal im Jahr. Wenn du für die Veröffentlichung deiner Erklärung WebDoc (SaaS) nutzt, dann wird automatisch jede Änderung nachweisbar (revisionssicher) archiviert und das Datum mitgeführt. So kannst du jederzeit mit einem Klick deiner Nachweispflicht nachkommen und jede noch so kleine Änderung beweisen. 

Die Barrierefreiheitserklärung Vorlage in WebDoc verwenden oder/und deinen eigenen Rechtstext nachweisbar veröffentlichen

In WebDoc stehen dir Vorlagen für deine Barrierefreiheitserklärung zur Verfügung. Du kannst diese mit deinen maßgeschneiderten Variablen (benutzerdefinierte Felder) befüllen und ergänzen.

Bildbeschreibung: Globale Veröffentlichung Barrierefreiheitersklärung mit WebDoc von Datareporter

Fazit

Die Veröffentlichung deiner Barrierefreiheitserklärung mit WebDoc bietet dir zahlreiche Vorteile:

So kannst du sicherstellen, dass deine Erklärung stets aktuell und transparent ist, was das Vertrauen von Menschen mit Behinderungen stärkt. Zudem ermöglicht WebDoc eine einfache Anpassung und Personalisierung der Erklärung, sodass optimal auf die spezifischen Bedürfnisse deiner Organisation eingegangen werden kann. Mit WebDoc wird die Barrierefreiheit nicht nur gesetzlich erfüllt, sondern auch aktiv gefördert.

Teste WebDoc jetzt kostenlos oder kontaktiere uns für ein unverbindliches Erstgespräch. 

Save the Date LinkedIn-Live-Talk

Barrierefreiheit im Fokus

Rechtssicher und verständlich: So gelingt deine Barrierefreiheitserklärung!

In unserem nächsten LinkedIn-Live-Talk erfährst du, wie Unternehmen sich auf das Barrierefreiheitsgesetz, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, vorbereiten können. Der Fokus liegt auf der Erstellung einer rechtssicheren und verständlichen Barrierefreiheitserklärung sowie deren nachweisliche Integration auf deiner Website. 

📅 Datum:  28. Mai 2025

🕒 Uhrzeit: 09:00 bis 09:30

🔗 Online & kostenlos: 👉 Jetzt anmelden und Platz sichern

💬 Interaktiv: Fragen aus dem Publikum willkommen

Moderation & Experte:

Martin Weber (Beirat bei WACA - Verein zur Förderung der Zugänglichkeit in der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Agenturleitung bei gugler* Markensinn ) und Sonja Seirlehner (Head of Business Development & Partnership bei Datareporter) laden gemeinsam zum öffentlichen Live-Talk ein.

Wir sprechen über:

✔️ Das neue BaFG  im Kontext der Barrierefreiheitserklärung

✔️ Die Erstellung einer rechtskonformen Barrierefreiheitserklärung

✔️ Warum es Sinn macht, diese nachweisbar zu veröffentlichen

Externe Quellen & Zitationen: 

Du hast Fragen? Dann schreibe uns bitte - wir sind immer für dich da.