28.08.2023
Daten preisgeben oder durch Bezahlung anonym bleiben? Viele Content-Websites nutzen dieses Modell. Ist es DSGVO-konform? ➡️ Jetzt lesen!
Beim Besuch von Websites mit journalistischen und redaktionellen Inhalten stehen Nutzer:innen oftmals vor folgendem Dilemma: Geld oder Daten 🔫? Um Inhalte auf Content-basierten Website konsumieren zu können, müssen sich Nutzer:innen entscheiden:
OPTION 1 - "KOSTENLOSES" PUR-ABO
Nutzer:innen erlauben den Websitebetreiber:innen den Zugriff auf ihre personenbezogenen Daten. Diese dürfen dann für Werbung und andere Zwecke verwendet werden.OPTION 2 - "KOSTENPFLICHTIGES" PUR-ABO
Nutzer:innen bezahlen für ein Abonnement und erhalten somit Zugriff zu den detaillierten Inhalten auf der Website, ohne dass ihre personenbezogenen Daten verwendet werden.
Dieses sogenannte “Pur-Abo” Modell, welches viele Newsportale und Online-Zeitschriften bereits verwenden, scheint sich in dieser Branche als neue Form des Cookie Banners etabliert zu haben. Doch wie zulässig ist es aus datenschutzrechtlicher Sicht?
“Cookiewall”: Bezahlen für den werbe- und trackingfreien Zugriff
Man sollte meinen, dass Nutzer:innen für die Inhalte zur Kasse gebeten werden. Doch eigentlich zahlen sie dafür, dass ihre personenbezogenen Daten während der Nutzung der Website NICHT durch Marketing- und Werbemaßnahmen zu Geld gemacht werden.
⚖️ Vor Einführung der DSGVO wurde durch Tracking von Nutzerdaten und personalisierte Werbung relativ einfach gutes Geld verdient. Seit Inkraftreten der DSGVO und dem zunehmenden Fokus auf Datenschutz, benötigt man hierfür die Zustimmung der Nutzer:innen. Die Möglichkeit - Daten zu generieren und zu monetarisieren - wurde dadurch stark beschränkt.
Mit den “Pur-Abo” Modellen stellen Websitebetreiber:innen eine indirekte Finanzierung für ihr Geschäftsmodell auf und sichern so Online-Journalismus und Medien ab.
Eigentlich muss nach DSGVO das Ablehnen erlaubt sein
Auch wenn die Motive der Betreiber:innen von content-basierten Websites verständlich sind, hat das “Pur-Abo” Modell die eine oder andere datenschutzrechtliche Schwierigkeit zu überwinden.
In der Regel fehlt die “Ablehnen”- Funktion unter den Auswahlmöglichkeiten der meisten Abonnements. Es steht nur Tracking oder Bezahlen als Option zur Verfügung, um Inhalte von der Website konsumieren zu können.
Die Möglichkeit, spezifische Einwilligungen für verschiedene Zwecke erteilen zu können, fehlt oftmals und es bleibt eine “alles oder nichts” Entscheidung für die Nutzer:innen. Kommen die Websitebetreiber:innen hier etwa mit dem Kopplungsverbot der DSGVO in Berührung und liegt überhaupt eine freiwillige Einwilligung vor?
Erlaubt “Pay or Okay” eine freiwillige Einwilligung?
In weiterer Folge stellt sich die Frage nach der freiwilligen Einwilligung, die von der DSGVO vorausgesetzt wird. Haben Nutzer:innen die echte und freie Wahl und sind sie in der Lage, ihre Einwilligung zu verweigern oder zurückzuziehen, ohne dabei Nachteilen zu unterliegen?
Inwieweit ist eine freiwillige Einwilligung für ein “Pur-Abo” Modell gegeben, wenn das Ablehnen von Tracking kostenpflichtig ist?
An der “Cookiewall” scheiden sich die Geister
Während sich im März 2023 die deutsche Datenschutzkonferenz für die Zulässigkeit der Pur-Abo Modelle unter Einhaltung von Auflagen ausgesprochen hat, wurde kürzlich (im Juli 2023)[nbsp] von Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) in Niedersachsen in einer Causa entschieden, dass der Einsatz eines “Pay or Okay” Ansatzes von 2021 rechtswidrig war. Und auch im Fall eines österreichischen Medienunternehmens wurde im April 2023 von der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) entschieden, dass der eingebrachten Beschwerde teilweise stattgegeben wird. Die detaillierte DSB Entscheidung findet man unter folgendem ⬇️Downloadlink⬇️.
Rechtskonforme Umsetzung von “Pay or Okay” bleibt fraglich
Wie sich die Situation für content-basierte Websites und der Einsatz des “Pur-Abo” Modells in Zukunft gestalten wird, bleibt spannend. Die Anzahl an getätigten Beschwerden gegen Einsatz des “Pay or Okay” Abonnements zeigt, dass viele Nachrichtenseiten betroffen sind und sich eine zeitnahe Entwicklung einer datenschutzkonformen Lösung empfiehlt.
Datenschutzkonformer Banner - so funktioniert es!
Um im Einklang mit der DSGVO eine Website zu betreiben, müssen einige Regeln auch hinsichtlich des Consent Banners (oder auch Cookie Banners) berücksichtigt werden.
In unserem Blog “Der Cookie Banner und die DSGVO” gehen wir auf die Anforderungen im Detail ein. Und all jenen, die noch unsicher sind bezüglich der Wahl ihres Consent Management Systems für ihre Website, können wir versichern, WebCare bietet eine datenschutzkonforme Komplettlösung.
Mit unserer Consent Management Platform gelingt es den Datenschutz auf der eigenen Website umzusetzen. Und das Beste daran ist - man kann die Software kostenlos testen und sich selbst davon überzeugen. Einfach eine Testlizenz anlegen und schon kann losgelegt werden.
Bildquelle:
Canva.com, Jirsak (Getty Images Pro)
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